Technische und Betriebliche Minderung von Risiken

Die 1:1 Regel

Foto: 1:1-sign

Die 1:1 Regel bedeutet Flughöhe gleich Mindestabstand zu einer für den Drohnenbetrieb gesperrten oder eingeschränkten Zone (z.B. zu unbeteiligten Personen oder zu geografischen Zonen §21h LuftVo). Das bedeutet also, dass beispielsweise bei einer angestrebten Flughöhe von 15 Meter mindestens 15 Meter Abstand zu dieser Zone, dem Objekt oder der Menschenansammlung eingehalten werden muss.

EU-Drohnenverordnung Laut EU-Drohnenverordnung gibt es beispielsweise für Drohnen der Klasse C2 in der Open Kategorie folgende Einschränkungen:

Ein Mindestabstand von 30 Metern zu Menschen muss eingehalten werden (Unterkategorie A2) Bei aktiviertem Low-Speed-Modus (max. 3 m/s) gilt jedoch die 1:1 Regel bezogen auf Höhe und Abstand zu unbeteiligten Personen. Was bedeutet, dass bei einer Flughöhe von 10m bis zu 10m an Personen heran geflogen werden darf. Ein Mindestabstand von 5 Metern darf jedoch nie unterschritten werden.


Beispielaufgabe 1

UAV A (C2 zertifiziert) fliegt in einer Höhe von 25 Metern und UAV B fliegt in einer Höhe von 5 Metern. Welchen Mindestabstand müssen UAV A und UAV B jeweils zu unbeteiligten Personen einhalten?

Lösung
  • UAV A muss einen Mindestabstand von 30 Metern einhalten.
  • UAV B muss einen Mindestabstand von 5 Metern einhalten.