Drohnenführerschein

EU-Fernpilotenzeugnis



Foto: Drohne
Seit 2017 muss jeder Drohnenpilot der mit einer Drohne von mehr als zwei Kilogramm Abfluggewicht fliegen möchte spezielle Kenntnisse nachweisen. Dieser sogenannte Kenntnisnachweis wird von vielen auch als „Drohnenführerschein“ bezeichnet. Genauer gesagt handelt es sich um den Nachweis besonderer Kenntnisse beim Umgang mit Multikoptern und anderen unbemannten Fluggeräten. Dafür muss zusätzlich zu den notwendigen Kenntnissen für einen sicheren Betrieb von Drohen auch die entsprechenden Kenntnisse im geltenden Luftrecht und der Struktur des deutschen Luftraums nachgewiesen werden.

„Gemäß EU Verordnung haben Steuerer von unbemannten Fluggeräten ausreichende Kenntnisse über die Anwendung und Navigation dieser Geräte, die einschlägigen luftrechtlichen Grundlagen und die örtliche Luftraumordnung nachzuweisen“

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