Das EU Drohnenrecht erklärt


Die neue Drohnenverordnung

EASA logo Die neuen europäischen Drohnenvorschriften traten am 1. Juli 2020 in Kraft, und die nationalen Vorschriften wurden durch eine gemeinsame EU-Verordnung ersetzt. Ziel dieser Reform war es, einen harmonisierten Drohnenmarkt in Europa mit dem höchsten Sicherheitsniveau zu schaffen. In der Praxis bedeutet dies, dass ein Drohnenpilot, sobald er eine Genehmigung erhalten hat, er in anderen Ländern der Europäischen Union frei fliegen darf. Weitere Informationen zu den neuen EU-weiten Vorschriften für Drohnen finden Sie auf der Website der Europäischen Agentur für Flugsicherheit. European Aviation Safety Agency - EASA.


Der europäische Rechtsrahmen basiert auf folgenden Grundsätzen:

  • Der risikobasierte Ansatz

In diesem europäischen Ansatz wird jetzt nach Risikoniveau in drei Kategorien unterteilt. Für jede Kategorie wurde ein anderer Regulierungsansatz gewählt. Operationen mit geringem Risiko – die sogenannte „Open Category“ erfordern keine Genehmigung, unterliegen jedoch strengen betriebsbedingten Beschränkungen. Bei Operationen mit mittlerem Risiko – die sogenannte „Specific Category“ müssen die Betreiber eine Genehmigung der nationalen Luftfahrtbehörde auf der Grundlage einer standardisierten Risikobewertung oder eines bestimmten Szenarios verlangen. Schließlich gelten bei Operationen mit hohem Risiko die klassischen Luftfahrtvorschriften wie in der bemannten Luftfahrt – „Certified Category“.

  • Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen der EU und den Mitgliedstaaten

Um die erforderliche Flexibilität zu gewährleisten, werden die Mitgliedstaaten in der Lage sein, "Zonen" festzulegen, um den Zugang bestimmter Teile ihres Luftraums zu beschränken oder im Gegenteil die Bedingungen dort zu lockern. Die Registrierung und Genehmigungen werden u.a. auch auf nationaler Ebene auf der Grundlage gemeinsamer Regeln durchgeführt.

EU Drohnenrecht Einteilung

Zusammenfassung der wesentlichen Inhalte der EU Drohnenverordnung:

  • Einteilung der Drohnen in die Open-, Specific- und Certified Kategorien
  • Je nach Klasse müssen Drohnen registriert werden + (Electronic ID)
  • Anhebung der maximalen Flughöhe von derzeit 100m auf 120m über Grund (AGL)
  • Anpassung der aktuell gültigen Gewichtsgrenzen
  • Einführung von zwei neuen „Drohnenführerscheinen“
  • Einführung eines sogenannten Light Unmanned Operator Certificate (LUC). Eine Art Unternehmensgenehmigung für den Betrieb von Drohnen.

Die folgende Übersicht zeigt eine Zusammenfassung der 3 Kategorien.

EU Drohnenrecht Operations Kategorien


Die unterschiedlichen Kategorien nun im Detail:

Open category

„Offene Kategorie“ (geringes Risiko): Der Einsatz von UAS in der offenen Kategorie erfordert keine vorherige Erlaubnis. Je nach Risiko gibt es Mindestanforderungen an den Piloten, der dann einen „Drohnenführerschein“ vorzeigen muss. Erlaubt ist der Betrieb nur in Sichtweite (VLOS), unter 120 m Höhe und mit einer privat gebauten Drohne oder einer Drohne, die den technischen Anforderungen der Verordnung entspricht. Um dies zu gewährleisten, müssen Drohnen in der Open Kategorie registriert werden und mit einer ElectronicID ausgestattet sein. Für jede Drohnenklasse gelten zusätzliche Betriebsbeschränkungen z.B. ein Abstand, der zwischen der Drohne und nicht beteiligten Personen eingehalten werden muss.

Die folgende Übersicht zeigt eine Zusammenfassung des in der offenen Kategorie für jede Drohnenklasse genehmigten Betriebs gemäß der derzeit in der EASA-Stellungnahme 01/2018 definiert und veröffentlicht.

EU Drohnenrecht Kategorien

Die Kategorie teilt sich in verschiedene Kategorien A1 bis A3 und die Klassen C0 bis C4 auf. Je nachdem, in welche Kategorie der UAS Einsatz fällt, muss der Betreiber mehr oder weniger viele Auflagen erfüllen. Die folgende Übersicht zeigt eine Zusammenfassung der Anforderungen an den Betrieb von Drohnen in der Open Kategorie. https://www.easa.europa.eu

Specific category

„Spezifische Kategorie“ (mittleres Risiko): In dieser Kategorie ist die Genehmigung einer nationalen Luftfahrtbehörde (NAA=National Aviation Authorities) nach einer vom Betreiber durchgeführten Risikobewertung erforderlich. Diese Maßnahmen zu einer Risikominimierung des Einsatzes werden in einem Betriebshandbuch aufgeführt. Die „spezifische Kategorie“ umfasst beispielsweise alle Einsätze, die über die Einschränkungen der „offenen Kategorie“ hinausgehen. Für solche Flüge ist dann entweder eine SORA (Specific Operation Risk Assessment) Risikobewertung notwendig oder das UAS wird gemäß eines Standard Szenarios (STS) betrieben. Ein Standard Szenario wird für verschiedene typische Anwendungsszenarien (z.B. Inspektion Windenergieanlage) von den Behörden erarbeitet und kann relativ einfach durch den UAS Betreiber übernommen und für den entsprechenden UAS-Betrieb genutzt werden.

Zusammenfassung der Anforderungen an den Betrieb von Drohnen in der Specific Category:

  • Der Betrieb einer Drohne erfordert eine Betriebserlaubnis, die nur für "bestimmte" Betriebsarten gilt. Sie wird von der Luftfahrtbehörde eines Mitgliedstaats ausgestellt und legt die tatsächlichen Anforderungen fest, die zur Minimierung des mit dem Betrieb der Drohne verbundenen Risikos erforderlich sind.
  • Um eine Betriebsgenehmigung zu erhalten, muss der Bediener eine spezifische Bewertung des Betriebsrisikos durchführen, um alle Risiken zu identifizieren, die sich aus dem Betrieb der Drohne für Dritte am Boden und in der Luft ergeben.
  • Der Betreiber muss Maßnahmen zur Risikominderung vorschlagen. Dies können z.B. technische Merkmale der Drohne wie Sensoren, die Hindernisse erkennen und automatische Ausweichmanöver ermöglichen ("Erkennen und Vermeiden").
  • Der Bediener muss ein Betriebshandbuch bereitstellen, das alle Informationen, Beschreibungen, Bedingungen und Einschränkungen enthält, die für den Betrieb der Drohne erforderlich sind.
  • Der Bediener muss sicherstellen, dass der Pilot ausreichend qualifiziert und in der Bedienung der Drohne geschult ist.

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Certified category

„Zertifizierte Kategorie“ (hohes Risiko): Diese Kategorie umfasst den Betrieb großer Drohnen in kontrollierten Lufträumen. Hier gelten die gleichen Regeln wie für die bemannte Luftfahrt:

  • Drohnen müssen für ihre Lufttüchtigkeit zertifiziert sein,
  • die Piloten müssen zugelassen sein
  • und die Sicherheitsaufsicht wird von den zuständigen nationalen Luftfahrtbehörden und der EASA wahrgenommen.

Zu den Drohnen dieser Kategorie zählen insbesondere:

  • Drohnen mit einem Durchmesser von > 3m
  • Drohnen mit einer max. kinetischen Energie von mehr als 34 KJ, die über Menschengruppen eingesetzt werden
  • Drohnen für den Personentransport
  • Drohnen für den Transport gefährlicher Güter (Dangerous Goods)


Zusammenfassung der Anforderungen an den Betrieb von Drohnen in der Certified Category:

  • Die EASA muss in einem "Musterzertifikat" bescheinigen, dass der betreffende Drohnentyp im Allgemeinen flugfähig ist und den für die bemannte Luftfahrt geltenden Umweltstandards entspricht.
  • Die zuständigen nationalen Luftfahrtbehörden müssen für jede einzelne Drohne ein "Lufttüchtigkeitszeugnis" ausstellen.
  • Der Betrieb von Drohnen muss grundsätzlich von den nationalen Luftfahrtbehörden genehmigt werden
  • Betreiber von Drohnen müssen von den nationalen Luftfahrtbehörden zertifiziert sein. Die Zertifizierung kann den Betreiber generell zum Betrieb von Drohnen ohne zusätzliche Genehmigung berechtigen
  • Piloten müssen eine Lizenz der nationalen Luftfahrtbehörde haben
  • Konstruktions-, Produktions- und Wartungseinrichtungen erfordern eine Genehmigung der nationalen Luftfahrtbehörde für ihren Betrieb und die Schulung des Personals

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